Förderung für Vereine und Fachverbände

INpuls-Prämie der Steuerungsgruppe Inklusion im Sport

Inklusiven Strukturen einen Impuls zu verleihen – dafür steht die INpuls-Prämie. Sie ist als Fortführung der bisherigen Motivationsprämie zu verstehen und verfolgt das Ziel, dass möglichst viele Vereine und Verbände des rheinland-pfälzischen Sports einen niedrigschwelligen Anreiz erhalten, damit sie sich vor Ort, in ihren eigenen Strukturen, für den inklusiven Sport stark machen. Gefördert wird das Engagement mit einer Förderprämie von 500 bzw. 1000 Euro.  

Förderkriterien – Allgemeines 

  • Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes Rheinland-Pfalz sowie der Sportbünde Rheinhessen, Rheinland und Pfalz. 
  • Die INpuls-Prämie kann für alle Maßnahmen und Projekte beantragt werden, die vordergründig zur Inklusion im Sport beitragen. Wichtig ist, dass es sich dabei nicht um bereits seit langem bestehende, sondern um „neue“ inklusiv gelebte Maßnahmen und Projekte handelt, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als sechs Monate sind.     
  • Ausgenommen von der INpuls-Prämie sind u.a.: Preise, Präsente, Gutscheine, Individuelle Sportbekleidung bzw. -Sportausrüstung, Mitgliedsbeiträge, Verpfle-gungskosten.  
  • Das Antragsformular steht unter www.inklusiver-sport-rlp.de zum Download zur Verfügung. Es ist einzureichen beim: Landessportbund Rheinland-Pfalz, Abteilung Gesellschaftspolitik, Rheinallee 1, 55116 Mainz, E-Mail-Adresse: gesellschaftspolitik@lsb-rlp.de 
  • Nach Prüfung des Antrages durch die Steuerungsgruppe Inklusion erfolgt ein Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.  
  • Die Auszahlung erfolgt auf das angegebene Vereins- bzw. Verbandskonto.  
  • Die INpuls-Prämie kann nur im Rahmen der Mittelverfügbarkeit gewährt werden. Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.  
  • Die finanzielle Förderung darf ausschließlich zur Umsetzung der bewilligten inklusiven Maßnahmen verwendet werden. 
  • Pro Verein bzw. Verband kann nur eine INpuls-Prämie bewilligt werden.    
  • Der Verein bzw. Verband benennt eine Ansprechperson für das Thema „Inklusion im Sport“. 
  • Die inklusive Maßnahme wird auf www.inklusiver-sport-rlp.de veröffentlicht. 
  • Der Verein bzw. Verband weist im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit auf die Unterstützung durch die INpuls-Prämie hin. 
  • Die INpuls-Prämie für Sportvereine beträgt 500 Euro, für Verbände 1.000 Euro. 

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Wilai Manns
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Digitale Barrierefreiheit mit Eye-Able

Eine Website ist barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen (z.B. visuell und kognitiv) ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar ist. Ein Mensch mit Behinderung soll eine Website also genauso selbstbestimmt bedienen können wie ein Mensch ohne Behinderung. Die Software Eye-Able ermöglicht es Website-Betreibern, schnell und effizient barrierefreie Websites zu gestalten. 

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Silvia Maria Grünert

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Lara Strelau
Lara Strelau

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